Allgemeine Geschäftsbedingungen

16.08.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen SPX Studio (Leo Spaltmann, Hochwalderstraße 44a, 47661 Issum — nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Webdesign-, Entwicklungs-, SEO- und verwandte Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen des Auftragnehmers, soweit nicht im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Die Leistungen richten sich an Unternehmer (B2B). Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verträge mit Verbrauchern werden über diese Website nicht online geschlossen; ein Fernabsatz-Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB ist daher für das Angebot auf dieser Website nicht einschlägig.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot (E-Mail genügt) annimmt oder der Auftragnehmer die Beauftragung schriftlich bestätigt.

Leistungsumfang, Festpreis, Zeitplan und etwaige Sonderleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Webdesign und -entwicklung, lokale SEO, Google-Business-Einrichtung, Hosting-Begleitung sowie optionale Zusatzleistungen (z. B. KI-Chatbot, Custom-Entwicklung).

Nicht im vereinbarten Umfang enthaltene Leistungen (z. B. zusätzliche Seiten, Logo-Neuentwicklung, laufende Content-Pflege) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Drittanbieter (z. B. Hosting, CDN, Terminbuchung) einzusetzen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und datenschutzrechtlich zulässig.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Zugänge und Freigaben zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Logos) frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb der im Projektablauf vereinbarten Fristen. Bleibt eine Freigabe trotz Erinnerung aus, kann der Auftragnehmer nach angemessener Nachfrist den Stand als freigegeben behandeln.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Festpreise. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer ausgewiesen wird bzw. auszuweisen ist.

Zahlungsmodalitäten (z. B. Fälligkeit bei Launch, Teilzahlungen) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Beträge zurückzuhalten und gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen.

Laufende Leistungen (Retainer/Hosting-Mandate) werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Termine und Lieferfristen

Angegebene Zeitpläne (z. B. zwei bis drei Wochen bis Live-Gang) sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin vereinbart. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.

Höhere Gewalt und Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (einschließlich längerer Ausfälle von Drittanbietern), verlängern Fristen angemessen.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Website bzw. das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft innerhalb von sieben Werktagen.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Freigabe erklärt, die Website produktiv nutzt oder innerhalb der Prüffrist keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt. Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

Im Lead-Paket sind typischerweise drei strukturierte Revisionsrunden enthalten; weitere Runden oder Scope-Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Auftrag erstellten individuellen Arbeitsergebnissen (Design, Texte, Code im vereinbarten Umfang) für den vertraglichen Zweck ein.

Bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung bleiben alle Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Eigentums- und Rechtevorbehalt). Eine Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe vor vollständiger Zahlung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. Der Auftragnehmer darf allgemeine Know-how-, Komponenten-, Framework- und Tool-Anteile, die nicht individuell nur für den Auftraggeber entwickelt wurden, weiterhin frei nutzen.

Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber erhält an Marken, Logos und Inhalten Dritter keine Rechte über die im Projekt vereinbarte Nutzung hinaus.

Der Auftragnehmer darf das Projekt in anonymisierter oder mit Zustimmung namentlicher Form als Referenz (Portfolio, Website, Social Media) nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass die vereinbarten Leistungen bei Abnahme den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf fehlerhafte Mitwirkung, nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Nutzung oder Ausfälle von Drittanbietern zurückzuführen sind.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Eine Garantie für bestimmte Suchmaschinen-Rankings, Anfragezahlen oder Umsätze wird nicht übernommen. SEO- und Marketingmaßnahmen hängen von Faktoren ab, die der Auftragnehmer nicht vollständig kontrollieren kann.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Kündigung und Retainer

Projektverträge enden mit Abnahme und Zahlung der vereinbarten Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen.

Laufende Mandate (Retainer, Hosting, Pflege) sind monatlich kündbar zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern im Angebot keine abweichende Frist vereinbart ist. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

Bei vorzeitiger Beendigung eines Projekts aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits erbrachte Leistungen sowie einen angemessenen Anteil der vereinbarten Vergütung abzurechnen.

12. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Die Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt sind.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Soweit erforderlich, schließen die Parteien gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Issum bzw. das für Issum zuständige Gericht.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

Hinweis: Diese AGB sind ein Entwurf von SPX Studio und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Vor verbindlicher Verwendung wird eine rechtliche Freigabe empfohlen.